Bundesausschuss des Alpenvereins
Obmann Holzweber Dieter aus dem Bundesausschuss des Alpenvereins ausgeschieden
Mit einer Urkunde und einem leckeren Geschenkkorb wurde Obmann Dieter Holzweber bei der Hauptversammlung des Alpenvereins Ende Oktober in Rankweil verabschiedet.
Nach insgesamt zwei vierjährigen Perioden hat er sein Mandat im Bundesausschuss an den neuen Vorsitzenden des Österreichischen Gebirgsvereins, Philipp Graf, übergeben.
Der Bundesausschuss ist nach der Hauptversammlung das wichtigste demokratische Führungs- und Entscheidungs-Gremium im Alpenverein und spiegelt vor allem dessen föderale Struktur wider.
Türnitzer Hütte bis Ende April geschlossen
Seit Mitte November 2023 ist die Türnitzer Hütte geschlossen.
Der Winterraum für zwei Personen ist geöffnet. Eine Reservierung dafür ist nicht möglich.
Neuer Vorstand bis 2026 gewählt
Bei der 76. Mitgliederversammlung am 25. Mai 2023 wurde von den Mitgliedern des Gebirgsvereins St. Pölten der Vorstand für die Periode 2023 bis 2026 gewählt.
Obmann und die beiden Finanzreferenten bleiben mit Dieter Holzweber, Hermine Eckl und Karl Bruckner unverändert.
Nach dem Ausscheiden von Johann Lechner, Lukas Moser und Christoph Lechner gibt es mit Heinz Habersberger einen neuen stv. Obmann und mit Katharina Holzweber eine neue Schriftführerin.
Die Positionen der beiden Hüttenreferenten und der beiden Wegereferenten sowie des Alpinreferenten bleiben unverändert.
Neu im Vorstand ist als Jugendreferent Reinhard Köppl.
Als Nachfolger von Hannelore Habersberger wurde Franz Rauchenberger als zweiter Rechnungsprüfer neben Alfred Wastell gewählt.
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Einzahlung der Mitgliedsbeiträge für 2024: Nicht auf den weltweiten Versicherungsschutz des Alpenvereins vergessen
Falls sie ihren Mitgliedsbeitrag für das Vereinsjahr 2024 noch nicht bezahlt haben: Der umfangreiche Versicherungsschutz des Alpenvereins (Alpenverein-Weltweit-Service) erlischt am 31. Jänner 2024. Bei später eingezahlten Mitgliedsbeiträgen gilt der Versicherungsschutz erst ab dem der Einzahlung folgenden Kalendertag. Sie können den Mitgliedsbeitrag mittels zugesandtem Zahlschein des Alpenvereins (wurde im Dezember 2023 durch den Alpenverein übermittelt) entweder durch Einzahlung beim Postamt oder per Telebanking begleichen oder sie entscheiden sich für einen Abbuchungsauftrag. Die Anleitung dazu gab es bei der Beitragsvorschreibung des Alpenvereins.
Unversorgte Kinder (ohne Einkommen) bis zum 18. Lebensjahr (Studenten*Innen gegen Nachweis bis zum 27. Lebensjahr) von Vereinsmitgliedern (auch alleinerziehende Elternteile) genießen ohne Beitragszahlung denselben Versicherungsschutz wie beitragszahlende Mitglieder. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Kinder der Vereinsleitung auch als Mitglieder gemeldet werden. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ist kein Nachweis erforderlich. Für Kinder ab dem 19. Lebensjahr muss allerdings jährlich nachgewiesen werden, dass diese noch kein eigenes Einkommen haben. Übermitteln Sie uns dazu – entweder postalisch oder per mail an stpoelten@gebirgsverein.at einen Ausbildungsnachweis, eine Inskriptionsbestätigung oder den Nachweis der jährlichen Familienbeihilfe.
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