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Gemeinsam 
Unterwegs 

Tou­ren­pro­gramm Sommer-Herbst

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Diens­tag, 31. Dezem­ber 2024

Wan­de­rung

Tra­di­tio­nel­le Silvestertour

Schwarz­alm und Krem­ser Hinterland

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Rou­te: Von Imbach über das Forst­gut Wald­hof und Alaun­tal zur Schwarzalm.
Nach einer aus­gie­bi­gen Ein­kehr set­zen wir die Wan­de­rung ent­lang der Flan­ke des Krems­tals zurück nach Imbach fort.
Strecken­län­ge: 12 Kilo­me­ter, Gesamt­geh­zeit rund 4 Stun­den, Gesamt­stei­gun­gen: 460m. Bei nicht sehr gutem Wet­ter wer­den wir eine kür­ze­re Rou­te wählen.
Anmel­dung: bis 27. 12. wegen Reser­vie­rung im Gast­haus Schwarzalm.
Treff­punkt: 9 Uhr, Park&Ride St. Pöl­ten Süd Por­sche­stra­ße. Die Anfahrt erfolgt mit Privat-Pkw. 

Anmel­dung: Ulri­ke Schlat­zer, 0676/7204157, ulrike.schlatzer@gmail.com

Infor­ma­tio­nen zum Führungsprogramm 
des Gebirgs­ver­eins St. Pölten

Teil­nah­me­be­din­gun­gen

Ver­si­che­rung

Ber­gun­gen nach einem Frei­zeit- oder Sport­un­fall sind kosten­pflich­tig, müs­sen also in der Regel vom Ver­un­fall­ten selbst bezahlt wer­den. Der AV-Mit­glieds­bei­trag hat ein Ver­si­che­rungs­pa­ket inklu­diert, bestehend aus Ber­gungs-, Rück­hol-, Haft­pflicht- und Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Der aktu­el­le Lei­stungs­um­fang befin­det sich auf der Home­page www.alpenverein.at. Die­se Ver­si­che­rung besteht aber nur für Alpen­ver­eins-Mit­glie­der, die ihren Bei­trag frist­ge­recht bis zum 31. Jän­ner des lau­fen­den Jah­res bzw. am Tag nach der Ein­zah­lung ein­ge­zahlt haben. Die blo­ße Teil­nah­me an Tou­ren des Ver­eins – egal ob dafür ein Füh­rungs­bei­trag ent­rich­tet wird oder nicht – beinhal­ten kei­nen Versicherungsschutz.

Anmel­dung und Vorbesprechung

Die Anmel­dung erfolgt ent­we­der tele­fo­nisch beim jewei­li­gen Tou­ren­füh­rer oder per Mail über unse­re Home­page www.gebirgsverein-stpoelten.at. Der Tou­ren­füh­rer legt fest, ob eine tele­fo­ni­sche Anmel­dung für die Teil­nah­me oder das pünkt­li­che Erschei­nen am Tag der Abfahrt aus­reicht. Die max. Anzahl der Teilnehmer*innen rich­tet sich nach der Art der Tour, der Anzahl von Füh­rern und wird allein vom Tou­ren­füh­rer bestimmt. Auf Wunsch des Tou­ren­füh­rers kann eine Vor­be­spre­chung abge­hal­ten wer­den. Da Hüt­ten und Pri­vat­quar­tie­re bei Quar­tier­be­stel­lun­gen eine Anzah­lung ver­lan­gen, ist bei Mehr­ta­ges­tou­ren eine recht­zei­ti­ge und ver­bind­li­che Anmel­dung (gege­be­nen­falls mit Ein­zah­lung einer Anmel­de­ge­bühr) notwendig.

Foto­recht

Fahr­ge­mein­schaf­ten

Bei frei­wil­li­gen Fahr­ge­mein­schaf­ten hat der Besit­zer des Fahr­zeu­ges Anspruch auf die vom Alpen­ver­ein ange­bo­te­ne Kfz-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für Ver­eins­funk­tio­nä­re. Um die recht­zei­ti­ge Anmel­dung (online über unse­re Home­page) aller betei­lig­ten Fahr­zeu­ge hat sich der Tou­ren­füh­rer aller­dings selbst zu küm­mern, der Ver­ein über­nimmt dafür kei­ner­lei Haf­tung. Es bleibt dem Fahr­zeug­hal­ter über­las­sen, einen ent­spre­chen­den Fahrt­ko­sten­zu­schuss von den mit­fah­ren­den Teil­neh­mern zu ver­lan­gen. Wie hoch die­ser ist, obliegt dem Fahr­zeug­hal­ter. Aus Sicht des Gebirgs­ver­eins St. Pöl­ten hat der Fahr­zeug­hal­ter bei geführ­ten Tou­ren Anspruch auf das amt­li­che Kilo­me­ter­geld in Höhe von 0,42 Cent pro gefah­re­nem Kilo­me­ter. Für jede mit­fah­ren­de Per­son erhöht sich die­ses Kilo­me­ter­geld um je 0,05 Cent pro gefah­re­nen Kilometer.

Anrei­se mit öffent­li­chen Verkehrsmitteln

Hin­wei­se zu Tou­ren der Jugendgruppe

Anmel­de­for­mu­lar

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