Erfolgreiche Skitourenwoche unserer Jugend
Unten kein Schnee, oben gepresster Pulver und Föhnsturm aus dem Süden: Das waren die Schneebedingen bei der in der Karwoche stattgefundenen Skitourenwoche der Vereinsjugend im obersteirischen Pusterwald.
Insgesamt nahmen 20 Mädls und Burschen – darunter auch drei in die Jahre gekommenen Frauen und Männer – teil und hatten sowohl bei den Skitouren und Bau einer Biwakhöhle in den Wölzer Tauern als auch am Abend beim Kochen in der Selbstversorger-Hütte des „Hansbauer“ Riesenspaß.
Türnitzer Hütte öffnet am 1. Mai
Ab dem 1. Mai ist die Türnitzer Hütte auf dem Gipfel des Türnitzer Högers wieder an Wochenenden und Feiertagen für die Wanderer geöffnet.
Die Hüttenwirte*Innen des Gebirgsvereins St. Pölten freuen sich auf Ihren Besuch und verwöhnen Sie mit Getränken und Schmankerln aus der Region Traisental.
Reservierungsanmeldungen für Nächtigungen werden entweder telefonisch unter der Nummer 0664/5717697 bei Hüttenreferent Heinz Habersberger oder per mail unter stpoelten@gebirgsverein.at entgegengenommen.
Einladung zur Mitgliederversammlung 2024
Der Gebirgsverein St. Pölten lädt alle seine Mitglieder und Freunde zur 77. Mitgliederversammlung in das Kulturhaus Wagram in St. Pölten ein.
Gäste sind herzlich willkommen.
Im Anschluss daran lädt der Vorstand zum Buffet
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Mitgliedsbeitrag für 2024 noch nicht bezahlt: Der weltweite Versicherungsschutz ist damit erloschen
Falls Sie Ihren Mitgliedsbeitrag für das Vereinsjahr 2024 noch nicht bezahlt haben: Der umfangreiche Versicherungsschutz des Alpenvereins (Alpenverein-Weltweit-Service) ist am 31. Jänner 2024 erloschen. Bei später eingezahlten Mitgliedsbeiträgen gilt der Versicherungsschutz erst ab dem der Einzahlung folgenden Kalendertag wieder.
Sie können den Mitgliedsbeitrag mittels zugesandtem Zahlschein (wurde im Dezember 2023 durch den Alpenverein übermittelt) entweder durch Einzahlung beim Postamt oder per Telebanking begleichen oder Sie entscheiden sich für einen Abbuchungsauftrag. Bitte beachten Sie, dass ein Austritt und damit eine gültige Beendigung der Mitgliedschaft schriftlich oder per Mail bis zum 1. November des jeweiligen Jahres bekannt gegeben werden muss, der Austritt ist dann per 31.Dezember wirksam.
Unversorgte Kinder (ohne Einkommen) bis zum 18. Lebensjahr (Studenten*Innen gegen Nachweis bis zum 27. Lebensjahr) von Vereinsmitgliedern (auch alleinerziehende Elternteile) genießen ohne Beitragszahlung denselben Versicherungsschutz wie beitragszahlende Mitglieder. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Kinder der Vereinsleitung auch als Mitglieder gemeldet werden. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ist kein Nachweis erforderlich. Für Kinder ab dem 19. Lebensjahr muss allerdings jährlich nachgewiesen werden, dass diese noch kein eigenes Einkommen haben. Übermitteln Sie uns dazu – entweder postalisch oder per mail an stpoelten@gebirgsverein.at einen Ausbildungsnachweis, eine Inskriptionsbestätigung oder den Nachweis der jährlichen Familienbeihilfe.
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