Auf die Spuren der Wallfahrer im Steinernen Meer …
… begab sich vom 4.-6. August eine aus 11 Personen bestehende Wandergruppe des Gebirgsvereins St. Pölten.
Der Aufstieg erfolgte von Saalfelden durch die Buchweißbachklamm zur Peter Wiechenthaler-Hütte mit wunderbarer Aussicht in die Hohen Tauern und zum Zeller-See.
Am nächsten Tag ging es über das Plateau des Steinernen Meeres und den Praterstern zum Ingolstädter-Haus mit Aufstieg auf den Hundstod. Der 1.800 Höhenmeter-Abstieg zum Königsee – dem schönsten See Deutschlands – erfolgte dann vom Ingolstädter-Haus über die Hundstodgrube und die ausgesetzte Sigretplatte nach St. Bartholomä.
Inklusive Bad im See, Biergarten und Rückfahrt mit Schiff und Bus nach Salzburg.
Türnitzer Hütte bis zum 3. November geöffnet
Noch bis zum 3. November ist die Türnitzer Hütte auf dem Gipfel des Türnitzer Högers an Wochenenden und Feiertagen für Wanderer geöffnet.
Die Hüttenwirte*Innen des Gebirgsvereins St. Pölten freuen sich auf Ihren Besuch und verwöhnen Sie mit Getränken und Schmankerln aus der Region Traisental.
Reservierungsanmeldungen für Nächtigungen werden entweder telefonisch unter der Nummer 0664/5717697 bei Hüttenreferent Heinz Habersberger oder per mail unter stpoelten@gebirgsverein.at entgegengenommen.
Notruf aus den Alpen
Gemeinsam Hütten und Wege retten!
Petition online unterschreiben.
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Eine Mitgliedschaft beim Gebirgsverein St. Pölten lohnt sich
Wie jedes Jahr, gibt es auch heuer wieder ab dem Stichtag 1.9. die Septemberaktion für Personen, die noch keine Mitgliedschaft beim Alpenverein haben. Diese Mitglieder bezahlen bereits den unveränderten Mitgliedsbeitrag für 2025 und bekommen die Mitgliedschaft bis Ende 2024 kostenlos dazu. Werben sie daher ihre Familienmitglieder, Verwandten und Freunde für eine Mitgliedschaft beim Gebirgsverein St. Pölten.
Unversorgte Kinder (ohne Einkommen) bis zum 18. Lebensjahr (Studenten*Innen gegen Nachweis bis zum 27. Lebensjahr) von Vereinsmitgliedern (auch alleinerziehende Elternteile) genießen ohne Beitragszahlung denselben Versicherungsschutz wie beitragszahlende Mitglieder. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Kinder der Vereinsleitung auch als Mitglieder gemeldet werden. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ist kein Nachweis erforderlich. Für Kinder ab dem 19. Lebensjahr muss allerdings jährlich nachgewiesen werden, dass diese noch kein eigenes Einkommen haben. Übermitteln Sie uns dazu – entweder postalisch oder per mail an stpoelten@gebirgsverein.at einen Ausbildungsnachweis, eine Inskriptionsbestätigung oder den Nachweis der jährlichen Familienbeihilfe.
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